Psychotherapeutische-Privatpraxis

Psychotherapeutische Privatpraxis

Kooperationen mit mehreren Leistungsträgern

Die Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet und können von einigen Versicherungen übernommen werden. 

 Private Krankenversicherung

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung übernommen. Im Einzelfall kann eine Begrenzung der Sitzungen pro Kalenderjahr erfolgen.

Beihilfe

Die Beihilfe erstattet in der Regel 5 probatorische Sitzungen zum Kennenlernen.  

Danach übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie nach einer individuellen Prüfung. 

Selbstzahler*in

Es ist möglich, die Sitzungen selbst zu zahlen. Dies kann etwa Sinn machen, wenn keine Formalitäten erbracht werden sollen oder keine krankheitswertige Diagnose vorliegt. Die Kosten können gegebenenfalls steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

 Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen die Kosten in einer Privatpraxis nur in sehr seltenen und begründeten Fällen. Bitte orientieren Sie sich vorrangig an folgenden Ratschlägen, um eine Therapeutin mit Kassenzulassung zu finden:

https://www.wege-zur-psychotherapie.org/

Deutsche Rentenversicherung

- Kooperation aus Kapazitätsgründen vorübergehend eingestellt -

Nach einer psychosomatischen Reha kann von der behandelnden Klinik eine Verordnung zur psychosomatischen Reha-Nachsorge (Psyrena) ausgestellt werden. 

Deutsche Unfallversicherung

 Nach einem Arbeitsunfall mit psychischen Folgen kann das Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung genutzt werden.